Pfändung
Rechtsratgeber
GrundlagePfändung: Das Widerspruchsverfahren
Gegenstände, die sich im Haushalt eines Schuldners befinden, ihm jedoch nicht gehören, dürfen nicht gepfändet werden.
Ein Schuldner kann gegenüber dem Betreibungsamt geltend machen, dass bestimmte Gegenstände in seinem Haushalt nicht ihm gehören, sondern einer anderen Person, einem «Dritten». Zum Beispiel das geleaste Auto, der gemietete Fernseher oder das von einem Freund ausgeliehene Bild an der Wand. Solche Gegenstände dürfen grundsätzlich nicht gepfändet werden. Der Pfändungsbeamte muss diese Behauptung des Schuldners in der Pfändungsurkunde festhalten.