Ein Schuldner kann gegenüber dem Betreibungsamt geltend machen, dass bestimmte Gegenstände in seinem Haushalt nicht ihm gehören, sondern einer anderen Person, einem «Dritten». Zum Beispiel das geleaste Auto, der gemietete Fernseher oder das von einem Freund ausgeliehene Bild an der Wand. Solche Gegenstände dürfen grundsätzlich nicht gepfändet werden. Der Pfändungsbeamte muss diese Behauptung des Schuldners in der Pfändungsurkunde festhalten.