Pfändung
Rechtsratgeber
GrundlagePfändung von Lohn, Taggeldern und Renten
Bei der Einkommenspfändung wird dem Schuldner der Teil von Lohn oder pfändbaren Taggelder und Renten abgezogen, der über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegt.
Eine Einkommenspfändung bedeutet, dass die Differenz zwischen dem Nettoeinkommen und dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum gepfändet wird. Zur Berechnung dieser pfändbaren Quote muss der Schuldner Lohnausweis, Steuerrechnung, Mietvertrag und Versicherungspolicen vorweisen.