Jugendliche können sich verloben, aber sie können vor Vollendung des 18. Lebensjahres nicht heiraten. Brautleute müssen das 18. Altersjahr vollendet haben und urteilsfähig sein. Minderjährige können sich zwar verloben, sich also die Ehe versprechen, aber sie werden ohne die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu nichts verpflichtet. Geben Sie Ihre Zustimmung, so gelten die allgemeinen Regeln zur Verlobung. Aus der Verlobung leitet sich kein klagbarer Anspruch auf die Ehe ab und die Minderjährigen können sie auch ohne die Zustimmung der Eltern wieder auflösen.