Rechtliche Grundlagen, Schulbehörden und Fachpersonen
Rechtsratgeber
GrundlageWer bezahlt, wenn sich das Kind in der Schule verletzt?
Wer bezahlt, wenn sich ein Kind in der Schule verletzt?
In der Schweiz ist jeder obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert, Kinder sind über die Krankenkasse versichert. Bei Verletzungen im Schulsport oder in der Freizeit kommt diese obligatorische Unfallversicherung für sämtliche Heilungskosten auf. Die Eltern müssen den Selbstbehalt von 10 Prozent der Kosten oder maximal CHF 350 pro Jahr übernehmen.