Schulbesuch: Was gilt?
Rechtsratgeber
GrundlageAbsenzen in der Schule
Schulkinder haben alle Unterrichtsstunden der Schule zu besuchen - auch die fakultativen Fächer, für die sie sich angemeldet haben. Jegliches Fernbleiben vom Unterricht gilt als Absenz.
Schulkinder haben alle Unterrichtsstunden der Schule zu besuchen - auch die fakultativen Fächer, für die sie sich angemeldet haben.