Welche Disziplinarmassnahmen - umgangssprachlich Strafen genannt - zulässig sind, ist in den kantonalen Schulgesetzen oder den Schulverordnungen geregelt. Sie dürfen sich grundsätzlich nicht auf das Verhalten der Kinder ausserhalb der Schule erstrecken und dürfen nur verhängt werden, wenn das Schulkind ein Verschulden trifft.