Ob Sie als Eltern Ihre Kinder selber unterrichten dürfen, hängt davon ab, ob das kantonale Schulgesetz Privatunterricht gestattet und ob Sie die Voraussetzungen, die dort genannt werden, erfüllen. Eine sogenannte private Beschulung, sei es durch einen Privatlehrer oder durch Sie, muss immer bei den kantonalen Erziehungsbehörden beantragt werden.