BGE 2C_1143/2018 vom 30. April 2019: Ein Fussweg von 36 Minuten ist für ein Kind in der ersten Klasse zumutbar. Das Kind hatte einen Weg von 1 Kilometer zurückzulegen und eine Höhendifferenz von 77 Metern zu bewältigen. Das ergab einen Schulweg von 1.77 Leistungskilometern. Es wurde einberechnet, dass ein Kind in diesem Alter mit einer Geschwindigkeit von rund 3 Kilometer pro Stunde unterwegs ist. Eine Mittagspause zuhause von 45 Minuten befand das Bundesgericht für ausreichend.