Die zuständigen Schulbehörden können bei der Schul- oder Klassenzuteilung Ausnahmebewilligungen erteilen. Der Entscheid liegt jedoch letztlich bei der örtlichen Schulbehörde. Ihr Entscheid kann zwar an die nächst höhere Instanz weitergezogen werden, doch sind solche Beschwerden meistens aussichtslos, weil kein Recht besteht, den Schulort oder die Klasse frei zu wählen.