Im Todesfall
Rechtsratgeber
GrundlageBestattungskosten
Welche Kosten und organisatorische Dinge der Staat übernimmt, ist in den kantonalen und kommunalen Bestattungs- und Friedhofsordnungen festgehalten.
Welche Kosten und organisatorische Dinge der Staat übernimmt, ist in den kantonalen und kommunalen Bestattungs- und Friedhofsordnungen festgehalten. Der Umfang variiert von Gemeinde zu Gemeinde enorm. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindekanzlei, welche Dienstleistungen im Todesfall übernommen werden. Die Stadt Zürich beispielsweise ist sehr grosszügig. In Bern werden nur Bedürftige kostenlos bestattet.