Nach dem Tod eines geliebten Menschen steht niemandem der Kopf nach Formalitäten. Dennoch müssen Sie als Angehörige sofort handeln. Die Nächsten und die zuständigen Amtsstellen müssen benachrichtigt werden. Ausserdem sollten Sie klären, ob die verstorbene Person Wünsche betreffend Aufbahrung, Bestattung und Trauerfeier geäussert hat. Stirbt eine Person zu Hause, müssen Sie den Hausarzt oder den behandelnden Arzt informieren. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Notarzt. Dessen Telefonnummer erfahren Sie über Telefon 1811 oder 112.