Wer seine Beerdigung zu Lebzeiten mit einer Bestattungsanordnung regelt, nimmt seinen Angehörigen unter Umständen schwierige Entscheide ab. Wenn Sie keinen Bestattungswunsch hinterlassen, bestimmen die nächsten Angehörigen über die Art der Bestattung. Sie haben - juristisch gesprochen - das Recht auf Totenfürsorge.