Letzte Dinge regeln im Alter
Rechtsratgeber
ChecklisteVertretung bei medizinischen Massnahmen
Ohne Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag oder Beistandschaft mit Vertretungsrecht in medizinischen Angelegenheiten entscheiden die nächsten Angehörigen über medizinische Massnahmen.
Ohne Patientenverfügung oder Vorsorgeauftrag entscheiden die nächsten Angehörigen über medizinische Massnahmen für die urteilsunfähige Person, sofern die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb keinen Beistand mit Vertretungsrecht ernannt hat.