Immer häufiger arbeiten Frauen aus Osteuropa als Pflegerinnen von betagten Menschen in Privathaushalten. Sie werden durch Agenturen vermittelt. Seit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die acht EU-Oststaaten, braucht es für solche Tätigkeiten keine Bewilligung mehr. Die seit dem 1. Mai 2011 gültige Regelung sieht vor, dass die Pflegerinnen aus den EU-Oststaaten maximal 90 Tage in der Schweiz tätig sein dürfen. Dann gehen sie zurück, werden ausgetauscht und kommen im Idealfall nach einiger Zeit wieder zurück. Leider werden sie oft ausgenützt und mit Dumpinglöhnen abgespeist. Wer selber billig betreuen lässt, riskiert eine hohe Busse.