Die meisten pflegebedürftigen und betagten Menschen werden von Familienangehörigen gepflegt oder unterstützt - häufig gratis. Oft pflegen Kinder ihre betagten Eltern in der eigenen Liegenschaft. Sollen sie für ihren Einsatz dennoch belohnt werden, muss eine allfällige Entschädigung vor dem Tod der gepflegten oder betreuten Person vereinbart werden, denn das Gesetz sieht keine Entschädigung für Hilfeleistungen von Angehörigen vor.