Im Heim werden zwei Arten von Leistungen abgerechnet. Kost und Logis mit der Pensionstaxe und die pflegerischen Leistungen mit einem Punktesystem. Der Pflegebedarf muss mit jedem Bewohner abgeklärt werden. Welche Beiträge die Krankenversicherung übernimmt, schreibt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und die Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) vor. Der Pflegeaufwand wird nach einem Punktesystem ermittelt. Die meisten Kantone rechnen nach dem von Curaviva entwickelten BESA-Punktesystem ab. Ein anderes geläufiges System ist das RAI/RUG. Erkundigen Sie sich in Ihrem Wohnkanton, welche Regelung bei Ihnen gilt.