Im Erwachsenenschutzrecht gibt es keine Beiratschaften und keine Vormundschaften mehr. Es gibt nur noch vier verschiedene Beistandschaften: Die Begleitbeistandschaft, die Vertretungsbeistandschaft, die Mitwirkungsbeistandschaft und die umfassende Beistandschaft.
Die Worte "mündig" und "unmündig" kommen im neuen Recht nicht mehr vor. Es wird bloss noch unterschieden, ob jemand minderjährig oder volljährig ist.