Erwachsenenschutz

Fürsorgerische Unterbringungen (FU)

Eine Person, die an einer gravierenden psychischen Störung oder an einer geistigen Behinderung leidet oder schwer verwahrlost ist, kann gegen ihren Willen in eine geeignete Einrichtung eingewiesen werden, wenn die nötige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann. Hier erfahren Sie, unter welchen Umständen dies möglich ist.
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