Erwachsenenschutz

Patientenverfügung

Krankheiten und Unfälle können dauernde Urteilsunfähigkeit bewirken. "Es empfiehlt sich deshalb, rechtzeitig Vorsorge zu treffen und festzulegen, durch wen und wie man in einer solchen Situation betreut werden will und wer vertretungsweise einer medizinischen Massnahme zustimmen oder diese ablehnen darf, wenn man nicht eines Tages von staatlichen Stellen und ihren Hilfspersonen abhängig sein will" schreibt der Bundesrat. Der Beobachter empfiehlt deshalb, eine Patientenverfügung zu erlassen.
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