Mit diesem Brief können Sie den Kirchaustritt Ihrer noch nicht 16-jährigen Kinder erklären. Hat ein Kind das 16. Altersjahr zurückgelegt, so entscheidet es selbständig über sein religiöses Bekenntnis. Aber Achtung! Im Kanton Wallis ist die Erklärung der Taufgemeinde mitzuteilen und im Kanton St. Gallen verlangen die Kirchen eine beglaubigte Unterschrift.