In der Schweiz gibt es diverse Bestimmungen und Gesetze, die sich auf den Schutz von Jugendlichen beziehen. Mit Werbung und Abgabe befasst sich die Lebensmittelverordnung. Im Alkoholgesetz ist der Verkauf, die Werbung und der Ausschank von Spirituosen geregelt - die wichtigsten Punkte in den Art. 41 und Art. 42b. Das Strafgesetzbuch bestimmt in Art. 136, dass sich strafbar macht, wer einem Kind unter 16 jahren alkoholische Getränke in gesundheitsgefährdenden Mengen abgibt.