Rechtliche Grundlagen der Sozialhilfe
Rechtsratgeber
GrundlageDas Recht auf Sozialhilfe
In der Schweiz muss niemand betteln gehen. Wer kein oder zu wenig Geld hat, wird vom Staat unterstützt.
Im Mittelalter gab es Bettelordnungen, aus denen sich Wohltätigkeitsvereine entwickelten, bevor die Unterstützung Bedürftiger zur staatlichen Angelegenheit wurde. Hilfe in Notlagen ist heute ein Grundrecht, das in der Verfassung verankert ist.