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Sozialhilfegelder sind keine Almosen. Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die Integration.
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Stellen Sie Ihr Gesuch um Sozialhilfe wenn möglich mündlich. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie sich auch schriftlich an die Sozialbehörde wenden.
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Wenn Sie mündlich ein Gesuch gestellt haben und dieses abgelehnt worden ist, so können Sie schriftlich an die Behörde gelangen. Hier finden Sie eine Mustervorlage: