Im Erbrecht werden Verwandte in auf- und absteigender Linie bevorzugt behandelt: Sie gehören zu den sogenannten pflichtteilsgeschützten Erben. Analog dazu hat der Gesetzgeber bestimmt, dass Verwandte in gerader Linie (Grosseltern, Eltern, Kinder, Enkel) untereinander unterstützungspflichtig sind. Geschwister und andere Verwandte dürfen nicht zur Kasse gebeten werden. Dieses Geben und Nehmen birgt Zündstoff: Seit die Kassen der Kantone leerer sind, kommt der entsprechende Gesetzesartikel wieder vermehrt zur Anwendung. Unterstützungspflichtig ist aber nur, wer in «günstigen Verhältnissen» lebt, wie es im Gesetzestext heisst.