Grundsätzlich ist jede Person und jede Firma berechtigt, Daten zu sammeln, wenn sie für ihr Vorhaben auf diese Daten angewiesen ist. Beispiel: Ein Buchshop im Internet muss für die Zustellung der bestellten Waren Namen und Adressen der Kundschaft in eine Datenbank aufnehmen. Oder: Eine Privatperson sammelt Personendaten für die Einreichung einer Petition.