Daten- und Persönlichkeitsschutz
Rechtsratgeber
GrundlagePrivacy: Wer darf Daten sammeln und bearbeiten?
Jede Person und jede Firma darf Daten sammeln und bearbeiten, wenn sie diese Daten für ihr Vorhaben benötigt. Die Daten müssen aber rechtmässig beschafft werden.
Grundsätzlich ist jede Person und jede Firma berechtigt, Daten zu sammeln, wenn sie für ihr Vorhaben auf diese Daten angewiesen ist. Beispiel: Ein Buchshop im Internet muss für die Zustellung der bestellten Waren Namen und Adressen der Kundschaft in eine Datenbank aufnehmen. Oder: Eine Privatperson sammelt Personendaten für die Einreichung einer Petition.