Uniform hin oder her – Angestellte privater Sicherheitsfirmen haben nicht mehr und nicht weniger Rechte als alle anderen Privatpersonen. Insbesondere können die Privatpolizisten auf privatem Grund das so genannte Hausrecht ausüben, wenn der Eigentümer, Mieter oder Pächter es ihnen übertragen hat. Typische Beispiele sind Eingangskontrollen bei Veranstaltungen, das Bewachen von Gebäuden oder das Kontrollieren von Parkplätzen.