Manchen privaten Grundeigentümern scheint der Gang zur Polizei zu aufwendig zu sein: Anstatt – gestützt auf das gerichtliche Parkverbot – einen Strafantrag zu stellen, fordern sie, deren Hauswartung oder von ihnen engagierte Überwachungsfirmen Falschparkierer auf, eine Umtriebsentschädigung zu bezahlen. Das Geld soll beispielsweise bar in einem Umschlag geschickt oder in einen Kasten geworfen werden.