Doppelbürgerrecht
Rechtsratgeber
GrundlageDoppel- oder Mehrfachbürger
Die Schweiz kennt das Doppelbürgerrecht seit 1992. Die meisten Doppelbürgerschaften entstehen als Folge von national gemischten Ehen durch Weitergabe des Bürgerrechts der Eltern an ihre Kinder.
Jeder Staat regelt seine Staatsangehörigkeit autonom. So gibt es Staaten, deren Bürger ihre angestammte Nationalität verlieren, wenn sie sich in einem anderen Land einbürgern lassen. Ebenso gibt es Staaten, welche die Einbürgerung nur dann ermöglichen, wenn auf die bisherige Staatsangehörigkeit verzichtet wird.