Erleichterte Einbürgerung
Rechtsratgeber
GrundlageEhegatte eines Auslandschweizers
Ausländische Ehegatten von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern können sich unter bestimmten Umständen in der Schweiz einbürgern lassen.
Sobald ausländische Ehegatten 6 Jahre in ehelicher Gemeinschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer im Ausland gelebt haben, können sie bei der Schweizer Botschaft ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung in der Schweiz einreichen. Die Gesuchseinreichung ist auch in der Schweiz möglich.