Erleichterte Einbürgerung
Rechtsratgeber
GrundlageEhegatte eines Schweizer Bürgers
Ausländische Ehegatten von Schweizer Bürgerinnen oder Schweizer Bürgern können sich erleichtert einbürgern lassen.
Wenn Sie seit 3 Jahren mit Ihrem Schweizer Partner verheiratet sind (gilt nicht bei eingetragener Partnerschaft) und sich insgesamt 5 Jahre in der Schweiz aufgehalten haben, können Sie sich erleichtert einbürgern lassen . Achtung: Der Ehepartner muss zum Zeitpunkt der Heirat die Schweizer Staatsangehörigkeit besessen haben.