Erleichterte Einbürgerung
Rechtsratgeber
GrundlageGesuch und Kosten
Gesuchsformulare für eine erleichterte Einbürgerung können beim Bundesamt für Migration angefordert werden. Gebühren müssen zum Voraus bezahlt werden und fallen unterschiedlich hoch aus.
Zuständig für die erleichterte Einbürgerung ist der Bund. Gesuchsformulare können deshalb direkt beim Staatssekretariat für Migration, Sektion Einbürgerungen, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, oder den kantonalen Einbürgerungsbehörden angefordert werden.