Erleichterte Einbürgerung
Rechtsratgeber
GrundlageVerlust des Bürgerrechts durch Entlassung oder Entzug
Das Schweizer Bürgerrecht kann man durch Entlassung oder Entzug verlieren.
Schweizer Bürger, die im Ausland wohnhaft sind und neben der schweizerischen noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder erwerben möchten, können bei der zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein Gesuch um Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht stellen. Das Gesuch wird via Staatssekretariat für Migration an die zuständige Behörde des Heimatkantons weitergeleitet. Diese stellt dann die Entlassungsurkunde aus.