Schweizer Bürger, die im Ausland wohnhaft sind und neben der schweizerischen noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder erwerben möchten, können bei der zuständigen schweizerischen Auslandvertretung ein Gesuch um Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht stellen. Das Gesuch wird via Staatssekretariat für Migration an die zuständige Behörde des Heimatkantons weitergeleitet. Diese stellt dann die Entlassungsurkunde aus.