Das Einbürgerungsverfahren dauert in der Regel 12 Monate nach Eingang der notwendigen Unterlagen beim SEM. Wer den positiven Einbürgerungsentscheid erhalten hat, ist jedoch leider noch nicht am Ziel angelangt. Gegen einen positiven Einbürgerungsentscheid können nämlich die zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden Beschwerde erheben. Geht keine Beschwerde ein, werden Sie rund 2 Monate nach dem Entscheid schriftlich über die definitive Einbürgerung informiert. Erst anschliessend können Sie einen Schweizer Reisepass oder eine Identitätskarte beantragen.