BGE 129 I 217: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von fünf in Emmen nicht eingebürgerten Personen gutgeheissen. Das Gericht stellt unter anderem fest, dass Einbürgerungen mittels Urnenverfahren verfassungswidrig sind, da es zu diskriminierenden und willkürlichen Entscheidungen kommen könne. Ein Einbürgerungsentscheid ist nach Ansicht des Bundesgerichts ein Verwaltungsakt und kein politischer Entscheid; dieser muss somit begründbar und gerichtlich überprüfbar sein.