Die Kantone und Gemeinden haben über das Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen zu befinden und die Einbürgerung zuzusichern, erst dann können sie das Gesuch an den Bund weiterleiten. Besonders im Bereich der Eignungsabklärung, wo Sprache oder staatsbürgerliche Kenntnisse etc. überprüft werden, können die Kantone und Gemeinden weitere Eignungskriterien festlegen. Klare Ablehnungsgründe sind Strafregistereinträge, laufende Strafverfahren oder Steuerausstände.