Ordentliche Einbürgerung
Rechtsratgeber
GrundlageEingetragene Partnerschaften
Bei gleichgeschlechtlichen Paaren mit eingetragener Partnerschaft kann sich der ausländische Partner ordentlich einbürgern lassen. Eine erleichterte Einbürgerung ist nicht möglich.
Per 1. Januar 2007 wurde auf Bundesebene die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt. In der Folge wurde auch das Bürgerrechtsgesetz angepasst. Die Regelung für eingetragene Paare sieht vor, dass die eingetragene ausländische Partnerin einer Schweizer Bürgerin bzw. der eingetragene ausländische Partner eines Schweizer Bürgers den Weg der ordentlichen Einbürgerung zu beschreiten hat.