Per 1. Januar 2007 wurde auf Bundesebene die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt. In der Folge wurde auch das Bürgerrechtsgesetz angepasst. Die Regelung für eingetragene Paare sieht vor, dass die eingetragene ausländische Partnerin einer Schweizer Bürgerin bzw. der eingetragene ausländische Partner eines Schweizer Bürgers den Weg der ordentlichen Einbürgerung zu beschreiten hat.