Das Gesuch um ordentliche Einbürgerung ist je nach kantonaler Regelung beim Kanton, bei der Gemeinde oder beim Staatssekretariat für Migration einzureichen. Auskunft gibt die Wohngemeinde oder die kantonale Einbürgerungsbehörde. Das dreistufige Verfahren von Bund, Kanton und Gemeinde kann gut und gerne 2 Jahre dauern oder länger.