Ordentliche Einbürgerung
Rechtsratgeber
GrundlageGesuch, Verfahren und Kosten bei der ordentlichen Einbürgerung
Einbürgerungswillige sollten sich von den Kosten nicht abschrecken lassen, heute spielt das Einkommen bei den Einbürgerungsgebühren keine Rolle mehr. Nur die Verfahren dauern meist noch sehr lange.
Das Gesuch um ordentliche Einbürgerung ist je nach kantonaler Regelung beim Kanton, bei der Gemeinde oder beim Staatssekretariat für Migration einzureichen. Auskunft gibt die Wohngemeinde oder die kantonale Einbürgerungsbehörde. Das dreistufige Verfahren von Bund, Kanton und Gemeinde kann gut und gerne 2 Jahre dauern oder länger.