Ordentliche Einbürgerung
Rechtsratgeber
GrundlageIntegrationsvoraussetzungen bei der Einbürgerung
Die Gesuchsteller müssen erfolgreich integriert, mit den Schweizer Lebensverhältnissen vertraut sein und dürfen keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz darstellen.
Um sich in der Schweiz einbürgern lassen zu können, muss der Gesuchsteller erfolgreich integriert sein. Eine erfolgreiche Integration zeigt sich insbesondere: