Für die Bewilligung sind die kantonalen Migrationsämter zuständig. Je nachdem, zu welchem Zweck man eine Bewilligung beantragt, muss das Migrationsamt vorgängig die Zustimmung des Staatssekretariats für Migration (SEM) einholen. Verweigert das SEM die Zustimmung, hat es eine begründete anfechtbare Verfügung auszustellen.