Aufenthalt in der Schweiz
Rechtsratgeber
GrundlageAls Ausländer eine Bewilligung beantragen
Das Gesuch um eine Bewilligung muss entweder bei der schweizerischen Botschaft im Heimatland oder bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.
Für die Bewilligung sind die kantonalen Migrationsämter zuständig. Je nachdem, zu welchem Zweck man eine Bewilligung beantragt, muss das Migrationsamt vorgängig die Zustimmung des Staatssekretariats für Migration (SEM) einholen. Verweigert das SEM die Zustimmung, hat es eine begründete anfechtbare Verfügung auszustellen.