Gute Integration des Ausländers als Zulassungskriterium und die Integrationsvereinbarung
Bei guter Integration bestehen bessere Chancen auf eine Bewilligung und deren Verlängerung. Vor allem die Verständigung in einer Landessprache und die finanzielle Unabhängigkeit sind wichtige Punkte.
Ob der gesuchstellende Ausländer eine Bewilligung erhält und ob diese verlängert wird, hängt stark von seiner Integration ab. Möchte er in der Schweiz bleiben, so muss er zeigen, dass er interessiert ist, sich dauerhaft in die schweizerische Gesellschaft einzugliedern. Dabei müssen sowohl die Ausländer als auch die Behörden eine Integrationsleistung erbringen. Auf der einen Seite haben die Behörden Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit der Schweizer und Ausländer zu ergreifen und auf der anderen Seite haben die ausländischen Staatsangehörigen eigenverantwortlich zu ihrer Integration beizutragen. Eine gute Integration ermöglicht es den Gesuchstellern, ihren ausländerrechtlichen Status zu verbessern, eine fehlende oder schlechte Integration kann sogar bis zum Widerruf oder zur Nichtverlängerung von ausländerrechtlichen Bewilligungen führen.