Aufenthalt in der Schweiz
Rechtsratgeber
GrundlageNiederlassungsbewilligung (C-Ausweis)
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Ausländerinnen und Ausländer nach 5 oder 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung.
Die Niederlassungsbewilligung ist auf die dauerhafte Anwesenheit von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz angelegt. Sie verleiht dem Inhaber eine weitgehend mit Schweizer Staatsangehörigen vergleichbare Rechtsstellung. Niederlassungsbewilligungen gelten unbefristet und dürfen nicht an eine Bedingung geknüpft werden.