Die Niederlassungsbewilligung ist auf die dauerhafte Anwesenheit von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz angelegt. Sie verleiht dem Inhaber eine weitgehend mit Schweizer Staatsangehörigen vergleichbare Rechtsstellung. Niederlassungsbewilligungen gelten unbefristet und dürfen nicht an eine Bedingung geknüpft werden.