Einreise in die Schweiz
Rechtsratgeber
GrundlageAbgelehntes Visumsgesuch - was kann man tun?
Wurde Ihr Visumsgesuch abgelehnt, können Sie innert 30 Tagen beim Staatssekretariat für Migration oder der schweizerischen Auslandvertretung Einsprache erheben.
Die Auslandvertretung erlässt im Falle der Ablehnung des Visumgesuchs eine Verfügung. Der Grund für die Verweigerung muss in der Verfügung genannt werden.