Wer eine Ehe eingeht (dies kann ein Schweizer oder auch eine ausländische Person sein), obwohl mit dem Partner gar keine Beziehung gelebt wird und man auch keine Lebensgemeinschaft plant, geht eine Scheinehe ein und verstösst somit gegen das Gesetz. Ein Gesetzesverstoss liegt auch vor, wenn man sich eigentlich vom Ehepartner trennen möchte, aber trotzdem weiterhin zusammenwohnt, nur um eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu erhalten oder nicht zu verlieren.