Familiennachzug
Rechtsratgeber
GrundlageZwangsheirat
Von Zwangsheirat spricht man, wenn die Verheiratung gegen den Willen mindestens einer der beiden Personen geschieht. Erzwungene Heiraten sind in der Schweiz nicht erlaubt.
Bei der Zwangsheirat heiratet mindestens eine der beiden Personen gegen ihren Willen. Das heisst, dass die Braut, der Bräutigam oder beide zur Ehe gezwungen werden. Oft werden die betroffenen Personen von den Eltern, Verwandten oder der ganzen Gemeinschaft zur Heirat gedrängt und stark unter Druck gesetzt (in Form von Drohungen und emotionaler Erpressung). In Extremfällen kann es auch zu körperlicher oder sexueller Gewalt, Entführung oder Einsperrungen kommen.