Dienstverschiebung und Urlaub
Rechtsratgeber
GrundlageDer persönliche Urlaub im Militär
Persönlicher Urlaub ist die durch den Kommandanten individuell gewährte Freizeit im Dienstbetrieb. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Unter persönlichem Urlaub versteht man die vom zuständigen Kommandanten auf persönliches Gesuch hin gewährte Freizeit. Persönlicher Urlaub wird somit vom vorgesetzten Kommandanten (Kadi) bewilligt. Haben Sie ein spezielles Anliegen und ist davon die Dienstzeit tangiert, so müssen Sie ein begründetes Gesuch um Gewährung von persönlichem Urlaub stellen.