Unter persönlichem Urlaub versteht man die vom zuständigen Kommandanten auf persönliches Gesuch hin gewährte Freizeit. Persönlicher Urlaub wird somit vom vorgesetzten Kommandanten (Kadi) bewilligt. Haben Sie ein spezielles Anliegen und ist davon die Dienstzeit tangiert, so müssen Sie ein begründetes Gesuch um Gewährung von persönlichem Urlaub stellen.