Können Sie ein Dienst (Rekrutierung, RS, WK etc.) nicht leisten, z.B. wegen Prüfungen an der Uni, einem längeren Sprachaufenthalt oder weil Ihr Arbeitgeber unter keinen Umständen auf Sie verzichten kann, müssen Sie so früh wie möglich ein Dienstverschiebungsgesuch stellen. Das Dienstverschiebungsgesuch muss mindestens 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung an die zuständige Militärbehörde in Ihrem Wohnkanton gestellt werden. Verspätete Gesuche werden nur in absoluten Notfällen bewilligt.