Dienstverschiebung und Urlaub
Rechtsratgeber
GrundlageDienstverschiebung
Können Sie die RS oder einen WK aus beruflichen oder persönlichen Gründen nicht leisten, müssen Sie rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch an die zuständige Militärverwaltungsstelle richten.
Können Sie ein Dienst (Rekrutierung, RS, WK etc.) nicht leisten, z.B. wegen Prüfungen an der Uni, einem längeren Sprachaufenthalt oder weil Ihr Arbeitgeber unter keinen Umständen auf Sie verzichten kann, müssen Sie so früh wie möglich ein Dienstverschiebungsgesuch stellen. Das Dienstverschiebungsgesuch muss mindestens 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung an die zuständige Militärbehörde in Ihrem Wohnkanton gestellt werden. Verspätete Gesuche werden nur in absoluten Notfällen bewilligt.