Disziplinarstrafen
Rechtsratgeber
GrundlageDas militärische Disziplinarstrafverfahren
Hat ein Armeeangehöriger (AdA) einen Disziplinarfehler begangen, ordnet der Kommandant oder die Militärverwaltung ein Disziplinarstrafverfahren an. Dieses muss strengen Formerfordernissen genügen.
Einen Disziplinarfehler können Sie als Armeeangehöriger (AdA) im Dienst (z.B. verspätete Rückkehr zur Truppe nach dem Ausgang) oder ausserhalb begehen (z.B. Versäumnis der ausserdienstlichen Schiesspflicht, Verletzung militärischer Meldevorschriften).