Disziplinarstrafen
Rechtsratgeber
GrundlageWer darf welche militärischen Disziplinarstrafen verhängen?
Einheitskommandant, übergeordnete Kommandostelle und Militärbehörden haben unterschiedliche Möglichkeiten, einen Angehörigen der Armee (AdA) disziplinarisch zu bestrafen.
Das militärische Disziplinarstrafrecht kennt als Sanktionen Verweis, Ausgangssperre (3-15 Tage), Disziplinarbusse (bis CHF 1'000) und Arrest (bis 10 Tage). Nicht jede Militärstelle darf diese Strafen verhängen. Wer darf was?