Militärstrafverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageDer Militärstrafprozess
Die Eidgenössische Strafprozessordnung (StPO) gilt im Militär nicht. Hier ist der Militärstrafprozess (MStP) als Sonderprozessordnung nach wie vor anwendbar.
Per 01.01.2011 ist die Eidgenössische Strafprozessordnung (StPO) in Kraft getreten, welche die bisherigen 26 kantonalen Strafprozessordnungen zu einer einzigen zusammengefasst hat. Für die Militärstrafprozessordnung gilt diese aber nicht.