Militärstrafverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageMilitärisches oder ziviles Strafrecht?
Das Militärstrafrecht beschränkt sich auf militärisch relevante Delikte (inkl. Grenzwachtkorps). Begeht ein AdA z.B. eine Amtsgeheimnisverletzung, kommt ziviles Strafrecht zur Anwendung.
Der Schutzbereich des Militärstrafrechts beschränkt sich auf die Armee und das Grenzwachtkorps mit ihren Einrichtungen und auf die Landessicherheit.